15.12.2011, Prof. Dr. Jochen Schneider, Dominik Hausen
EU-Verordnung zum Datenschutzrecht
![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() |
Meldungen nach Aktualität
15.12.2011,
Prof. Dr. Jochen Schneider, Dominik Hausen
EU-Verordnung zum DatenschutzrechtAnfang Dezember 2011 wurde der Entwurf für die sogenannte Datenschutzverordnung bekannt - Draft General Data Protection Regulation , Version 56 vom 29.11.2011. Diese Verordnung wird erheblichen Einfluss auf den Datenschutz auch in Deutschland haben. 1. Einige der darin enthaltenen Regelungen stellen sehr bedeutsame neue Entwicklungen dar:
2. Eine ganze Reihe von Neuerungen sind zu verzeichnen, darunter:
3. Neuerungen für Nutzer und Betroffene
Die Zeitperspektive : Öffentlich ist die Rede von zwei bis drei Jahren für die Dauer des gesamten Prozesses bis zum Inkrafttreten. Die Zeit sollte man nutzen: Die Verordnung wird unmittelbare Wirkung entfalten und muss nicht noch in nationales Recht umgesetzt werden. Nun beginnt aber auch der Prozeß der Diskussion, sodass der Entwurf sich noch ändern wird. Hierauf kann man mit Stellungnahmen einwirken. Andererseits sollte man sich möglichst früh auf die strukturellen Änderungen einrichten. Ausführlichere Informationen (PDF) Entwurf EU-DSVO v. 29.11.2011 (Externer Link) Kommentar auf Internet-Law (Externet Link) Kommentar auf Telemedicus (Externer Link) Kommentar auf heise (Externer Link)Permanentlink: http://www.ssw-muc.de/552/ |
![]() |