Isabell Conrad

Beschäftigtendatenschutz 2011 - Praktische Handhabungen der neuesten Entwicklungen


Spätestens seit Einführung des § 32 Bundesdatenschutzgesetz
werden Beschäftigtendaten als Gefahrgut wahrgenommen. Der Reformprozess im Beschäftigtendatenschutz dauert an. Das Bundeskabinett hat am 25.8.2010 einen Gesetzesentwurf mit detaillierten Regelungen beschlossen. Der Bundesrat hat am 5.11.2010 kritisch Stellung genommen (BR-Drs. 535/10). Es ist mit einer Novellierung in 2011 zu rechnen. Teilweise sind erhebliche Anpassungen in der bisherigen Praxis vieler Arbeitgeber erforderlich, die auch in der arbeitsrechtlichen Beratung berücksichtigt werden müssen. Geschäftsprozesse und Datenumgang in den Personalabteilungen, Rechtsabteilungen, Revisionsabteilungen u.ä. müssen auf den Prüfstand gestellt werden, nicht zuletzt wegen der zahlreichen neuen Informations- und Unterrichtungspflichten für den Arbeitgeber.

München, Amerikahaus, Karolinenplatz 3, 17.3.2011 und 25.5.2011
Bescheinigung nach § 15 FAO für FAArb

Münchner Anwaltverein e.V.

Seminarprogramm des MAV